Aktuelle Informationen zur Kostenübernahme

Aktuell steht insbesondere die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen im Fokus. Auslöser hierfür ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes Bund, das die derzeit verfügbare wissenschaftliche Evidenz zur transarteriellen periartikulären Embolisation (TAPE) bewertet hat. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird derzeit geprüft, unter welchen Voraussetzungen das Verfahren Bestandteil der gesetzlichen Regelversorgung sein kann. Dies führt in einigen Fällen zu Unsicherheiten hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit und der Genehmigung einer Behandlung.

Wichtig ist dabei, dass die wissenschaftliche Bewertung des Verfahrens weiterhin in Bewegung ist. Neue klinische Studien und Langzeitdaten werden fortlaufend veröffentlicht und tragen dazu bei, die Evidenzlage weiter zu präzisieren. Gleichzeitig setzen sich wissenschaftliche Fachgesellschaften dafür ein, die vorhandenen Daten differenziert zu bewerten und die Potenziale der Methode für Patientinnen und Patienten mit chronischen Knieschmerzen angemessen zu berücksichtigen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Entwicklungen zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Bedeutung der transarteriellen Mikroembolisation als moderne minimal-invasive Behandlungsoption bei Gonarthrose.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein und eine Behandlung durch transarterielle Mikroembolisation planen, empfiehlt sich die vorherige Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse und Ausstellung einer Kostenübernahmebescheinigung. 

Stand: 07/2026

11.06.2026:

Die Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) begrüßt ausdrücklich die systematische und evidenzbasierte Bewertung neuer medizinischer Verfahren. Eine sorgfältige wissenschaftliche Nutzenbewertung bildet die Grundlage für eine hochwertige, patientenorientierte und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung und ist zugleich Voraussetzung für eine sachgerechte Weiterentwicklung innovativer Therapieverfahren.

Vor diesem Hintergrund nimmt die DeGIR zu dem vom Medizinischen Dienst Bund veröffentlichten Gutachten zur transarteriellen periartikulären Embolisation (TAPE) bei Gonarthrose Stellung. Das Gutachten bewertet die derzeit verfügbare Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit des Verfahrens auf Grundlage randomisierter kontrollierter Studien und kommt zu dem Schluss, dass ein patientenrelevanter Nutzen bislang nicht hinreichend belegt sei.

Die DeGIR teilt das grundsätzliche Anliegen einer evidenzbasierten Methodenbewertung. Nach eingehender Analyse sieht sie jedoch wesentliche methodische und inhaltliche Aspekte des Gutachtens kritisch, die aus Sicht der interventionellen Radiologie zu einer unvollständigen Einordnung der aktuellen Evidenzlage führen können. Insbesondere werden die Besonderheiten eines innovativen interventionellen Verfahrens, die Dynamik der gegenwärtigen Studienlage sowie die klinische Bedeutung der bislang vorliegenden Daten aus Sicht der DeGIR nicht in allen Punkten angemessen berücksichtigt.

Mit der vorliegenden Stellungnahme möchte die DeGIR die wissenschaftliche Evidenz differenziert einordnen, zentrale Aspekte des Gutachtens fachlich kommentieren und aufzeigen, weshalb die daraus gezogenen Schlussfolgerungen nach Auffassung der Fachgesellschaft einer ergänzenden Bewertung bedürfen. Ziel ist es, zu einer ausgewogenen wissenschaftlichen Diskussion beizutragen und die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung der transarteriellen periartikulären Embolisation als innovatives minimal-invasives Therapieverfahren zu schaffen.

23.02.2026:

Aufgrund des großen Erfolgs der minimalinvasiven Schmerztherapie sind die Behandlungszahlen in Deutschland sprunghaft angestiegen. Dies ist mit einem zusätzlichen Kostenrahmen verbunden, welche auf die gesetzlichen Krankenkassen zukam. Um letztlich diese Kosten wieder einzudämmen, wurde nach einer Lösung zur Rückweisung der Kostenübernahme bei erfolgter transarterieller Mikroembolisation gesucht. Das Kniegelenk ist mit Abstand das häufigste Gelenk, welches behandelt wird. Somit wurde der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) am 16. Juli 2025 vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Abteilung Medizin, beauftragt, ein Gutachten zum Nutzen und Schaden der transarteriellen periartikulären Embolisation (TAPE) zu erstellen. 

Der Medizinische Dienst Bund hat die bisher verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zur TAPE-Behandlung bei Kniearthrose in einem Gutachten bewertet. Dabei wurde untersucht, ob die Methode wirksam und sicher ist und welchen Nutzen sie für Patientinnen und Patienten bietet.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass erste Studien vielversprechende Ergebnisse zeigen. Einige Patientinnen und Patienten berichteten über eine Verringerung der Schmerzen und eine Verbesserung der Gelenkfunktion nach der Behandlung.

Gleichzeitig weist der Medizinische Dienst Bund darauf hin, dass die bisherige Studienlage noch begrenzt ist. Nach aktueller Einschätzung reichen die vorhandenen wissenschaftlichen Daten noch nicht aus, um den langfristigen Nutzen und die dauerhafte Wirksamkeit der TAPE-Behandlung abschließend zu beurteilen.

Um die Rolle der TAPE in der Behandlung der Kniearthrose besser einschätzen zu können, sind weitere klinische Studien mit größeren Patientengruppen und längeren Beobachtungszeiträumen erforderlich.

Die TAPE stellt somit einen innovativen und vielversprechenden Behandlungsansatz dar, dessen Stellenwert in der medizinischen Versorgung derzeit weiter wissenschaftlich untersucht wird.